Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Zur Hand Völl, Inhaber Luca Völl, Zürich (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem Auftraggeber. Die vollständigen Angaben zum Auftragnehmer stehen im Impressum.
Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen des Auftragnehmers, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Gegenstand der Leistung
Der Auftragnehmer erbringt Assistenz- und Organisationsleistungen für Unternehmen und Selbstständige. Dazu gehören insbesondere:
- Büroarbeiten wie das Vorbereiten von Offerten, Rechnungen, Mahnungen und Bestellungen
- Führung und Koordination des Kalenders sowie Vereinbarung von Terminen
- Organisation von Anlässen und Terminen, einschliesslich der Auswahl und Koordination von Drittanbietern
- Persönliche Erledigungen des Auftraggebers, etwa Reservationen, Geschenke, Servicetermine und Reisen
Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche, gestalterische, gastronomische und vergleichbare Leistungen nicht selbst, sondern koordiniert hierfür Drittanbieter. Er schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg.
Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung sind Rechtsberatung, Steuer- und Treuhandleistungen, Buchführung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sowie Vermögensverwaltung.
3. Zusammenarbeit mit Drittanbietern
Verträge mit Drittanbietern kommen ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Auftragnehmer handelt als Koordinator und tritt nicht als Vertragspartei auf. Rechnungen von Drittanbietern werden direkt an den Auftraggeber gestellt.
Der Auftragnehmer geht keine finanziellen Verpflichtungen im Namen des Auftraggebers ein und leistet keine Vorfinanzierung. Verpflichtungen gegenüber Drittanbietern werden nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber eingegangen.
Erhält der Auftragnehmer von einem Drittanbieter eine Vergünstigung, eine Provision oder einen sonstigen Vorteil, wird dies dem Auftraggeber offengelegt.
4. Keine Vollmacht über Konten
Der Auftragnehmer erhält keinen Zugriff auf Bank-, Zahlungs- oder Kreditkartenkonten des Auftraggebers. Zahlungen werden ausschliesslich durch den Auftraggeber selbst ausgelöst.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Kalenderfreigaben und die Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
6. Erreichbarkeit
Umfang und Zeitfenster der Erreichbarkeit richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Ausserhalb der vereinbarten Zeiten besteht keine Verpflichtung zur Reaktion.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, pro Kalenderjahr während insgesamt vier Wochen nicht verfügbar zu sein. Diese Abwesenheiten werden mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt.
7. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen schriftlichen Vereinbarung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden zum vereinbarten Stundenansatz zusätzlich verrechnet.
Bei Projekten zum Festpreis kann vor Beginn eine Anzahlung verlangt werden.
Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
Sämtliche Preise verstehen sich netto. Der Auftragnehmer ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Entsteht eine Mehrwertsteuerpflicht, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich verrechnet.
8. Spesen und Auslagen
Auslagen im Interesse des Auftraggebers werden nach vorgängiger Absprache in Rechnung gestellt. Reisezeiten und Fahrtkosten ausserhalb der vereinbarten Region werden gesondert vereinbart.
9. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer behandelt sämtliche Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie nach einer allfälligen separaten Vereinbarung zwischen den Parteien.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten bezogenen Vergütung beschränkt.
Für Leistungen von Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht. Seine Verantwortung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Koordination.
11. Dauer und Beendigung
Dauer, Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei Verlangen einer rechtswidrigen Handlung.
Nach Beendigung werden Unterlagen und Zugänge zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
12. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während sechs Monaten danach die vom Auftragnehmer vermittelten Drittanbieter nicht unter Umgehung des Auftragnehmers abzuwerben, soweit die Vermittlung Gegenstand der Vergütung war.
13. Änderungen
Der Auftragnehmer kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht vor Inkrafttreten schriftlich widerspricht.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 20.10.2026